Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Stradis-Med GmbH, Egelsbach erkennt diesen Regelungen entgegenstehende Bedingungen nur an, wenn dies ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Ansonsten gelten ausschließlich die hier niedergelegten Bedingungen.
Angebote sind freibleibend und unverbindlich, falls nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
Verbesserungen und Änderungen der Leistung durch die Verwenderin sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Derartige Änderungen der Leistung berechtigen den Kunden nicht, seine Gegenleistung zu verzögern oder zu verweigern. Der Käufer ist verpflichtet, vereinbarte Lieferungen anzunehmen; diese Annahmepflicht ist Hauptleistungspflicht des Kunden.
Steht der Versenderin ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden zu, insbesondere bei Nichtabnahme der Ware, so kann vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 25 % des vereinbarten Kaufpreises verlangt werden.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise der Versenderin verstehen sich zzgl. Verpackung, Transport, Frachtversicherung sowie zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer ab dem Geschäftssitz der Versenderin.
Nicht vorhersehbare Änderungen bei Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, Devisenbewirtschaftung usw. berechtigen die Versenderin zu einer entsprechenden Preisanpassung. Soweit der Kunde nicht gegenteilig bestimmt, werden Zahlungen des Käufers zuerst auf die älteste Schuld angerechnet. Wenn Kosten und Zinsen bereits entstanden sind, so wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung angerechnet. Der Kunde ist zu Aufrechnung, Zurückbehaltung und/oder Minderung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, oder von der Versenderin schriftlich anerkannt wurden.
Die Versenderin ist berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen gesondert in Rechnung zu stellen.
3. Eigentumsvorbehalt
a) Die Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösung von Schecks und Wechseln, Eigentum der Versenderin. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist die Versenderin berechtigt, trotz bestehender vertraglicher Vereinbarungen von diesen zurück zu treten oder Lieferungen zu verweigern.
b) Dieser Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von der Versenderin in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo aufgenommen und aberkannt wird.
c) Wird die Vorbehaltsware von dem Kunden zu einer neuen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für die Versenderin ohne dass dieser hierdurch verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum der Versenderin. Miteigentum an einer neuen Sache bestimmt sich nach Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert.
d) Die Befugnis des Kunden, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, endet mit dem Widerruf durch die Versenderin.
e) Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. abgetretener Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist die Versenderin unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.
f) Nimmt die Versenderin auf Grund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die Versenderin dies ausdrücklich erklärt.
Der Kunde ist nach Aufforderung verpflichtet, die Abholung oder den Abtransport zu dulden oder den Versand auf eigene Kosten und Gefahr an die Versenderin zurück zu senden. Die Versenderin kann sich sodann durch freihändigen Verkauf dieser Ware befriedigen.
g)Die Verwahrung von Vorbehaltseigentum durch den Kunden erfolgt unentgeltlich.
Er hat im gebräuchlichen Umfang den Untergang der Ware zu versichern.
h) Die Versenderin ist berechtigt, Sonderbestellungen, die von dem Kunden an sie zurück geschickt wird, ohne Vorankündigung freihändig zu veräußern. Der Kunde hat in diesem Falle kein Recht, Schadensersatz wegen Nichtlieferung zu verlangen.
4. Liefer- und Leistungszeiten
Bindende Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen, soweit diese gesondert vereinbart wurden, beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Sämtliche Lieferbedingungen unterliegen dem Vorbehalt, dass die Versenderin selbst von ihren Lieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß beliefert wird. Teillieferungen und Teilleistungen durch die Versenderin sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt die Teillieferung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt frühstens 8 Wochen (gilt als vertraglich vereinbarte Nachfrist) nach dem schriftlich vereinbarten und anvisierten Lieferzeitpunkt ein und nicht in Folge höherer Gewalt, sowie auf Grund von Ereignissen, die nicht in den Einflussbereich (z.B. Lieferschwierigkeit beim Hersteller) der Versenderin fallen, ein.
5. Versand, Abnahme und Gefahrenübergang
Die Gefahr für Schäden oder Untergang der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Ware durch die Versenderin der an dem Transport beteiligten Person übergeben worden ist, oder zum Zwecke der Versendung das Lager der Versenderin verlassen hat. Die Versenderin kann die Ware auf Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten versichern. Dies bedarf der Schriftform. Bei einer Versendung der Ware durch den Kunden an die Versenderin trägt dieser das Risiko des Untergangs sowie die notwendigen Kosten. Der Kunde oder Empfänger ist verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt der Ware diese auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Rügen, die nicht unverzüglich nach der Feststellung eines Schadens bekannt gegeben werden, muss die Versenderin nicht gegen sich gelten lassen und es gilt die Ware als mangelfrei geliefert.
Die Gefahr für Schäden oder Untergang der Ware geht auch dann auf den Käufer über, wenn dieser das erstellte Werk, oder Einzelteile des Werkes, oder der dazu gehörenden Teile abgenommen hat.
6. Gewährleitung, Haftung
a) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen soweit im Folgenden keine andere Regelung getroffen wird. Die Versenderin übernimmt für fabrikneu gelieferte Ware maximal für 12 Monate die Gewähr, jedoch keine längere Gewährleistung als diejenige, die von einem Zulieferer oder Hersteller der Ware gewährt worden ist. Etwaige weiterreichende Garantien oder Gewährleistungszusagen gibt die Versenderin in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne selbst dafür ein zu stehen.
Die Gewährleistungsfrist entfällt für die Lieferung von gebrauchten Gegenständen und Geräten.
Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von der Versenderin oder dem Hersteller auf Seiten des Kunden nicht befolgt, werden insbesondere Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, entfällt jede Pflicht zur Gewährleistung. Gleiches gilt bei unsachgemäßer Lagerung, Fremdeingriff oder übermäßiger Abnutzung.
Der Kunde ist im Fall einer Mängelrüge verpflichtet, defekte Teile oder Geräte auf eigene Kosten und Gefahr unter Hinweis auf eine genaue Fehlerbeschreibung an die Versenderin zurück zu senden. Dies hat unter Verwendung der Originalverpackung zu erfolgen. Im Gewährleistungsfalle erfolgt nach Wahl der Versenderin Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersatzlieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Lieferung im Eigentum der Versenderin.
Der Kunde hat die Mängel binnen einer Frist von 2 Wochen nach deren Auftreten anzuzeigen. Bei nicht fristgerechter Anzeige des Mangels ist die Versenderin frei von Gewährleistungspflichten.
b) Die Versenderin ist nicht Verantwortliche im Sinne des § 5 MPG.
c) Die Versenderin ist nicht für die Zulassung, Kennzeichnung oder sonst für die Inbetriebnahme von Produkten nach den Vorschriften des MPG verantwortlich.
d) Die Versenderin haftet nicht dafür, dass der Kunde ein dem MPG unterliegendes Produkt ohne eine entsprechende Einweisung nach § 5 MPBetriebV erfahren zu haben einsetzt.
e) Die Versenderin haftet nicht für Konstruktionspläne oder - mängel. Soweit ihr aufgrund dessen Ansprüche gegen den Hersteller zu stehen, wird Sie diese Ansprüche an den Kunden abtreten.
f) Schadenersatzansprüche des Kunden gegen die Versenderin werden auf maximal 25% des Auftragsvolumens beschränkt und sind durch den Kunden konkret und detailliert nachzuweisen.
7. Export
Dem Kunden ist bekannt, dass die Ausfuhr gelieferter Waren regelmäßig nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Der Kunde hat sich um derartige Zustimmungen selbst zu bemühen. Die Zustimmungserklärungen sind von ihm vor der Verbringung der Ware ins Ausland einzuholen.
8. Gerichtsstand
Soweit zulässig, gilt als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten von und gegen die Versenderin deren Geschäftssitz als vereinbart.
9. Schlussbestimmungen
Für die Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Versenderin und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andre nationale Rechte - auch das Einheitliche Kaufgesetz (EKG) und das Einheitliche Vertragsabschlussgesetzt (EAG) - sind ausgeschlossen.
Soweit eine oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sind oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Sämtliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel betreffend der Schriftform.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem angestrebten rechtlichen oder wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Egelsbach, den 01.August 2007